Sanierung in der Insolvenz
Insolvenz vorläufiger Eigenverantwortung – Schutzschirmverfahren (ESUG)

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- Unterstützung im Rechnungswesen
- Erstellung von Zwischenabschlüssen
- Steuergestaltung in der Krise

Rechtsberatung
- Ausarbeitung eines zulässigen Insolvenzantrags
- Einwirkung auf den Gläubiger-auschuss
- Übernahme der Sachverwalterfunktionen

Betriebswirtschaftliche Unterstützung
- Erarbeitung eines Konzeptes für alle Kreditgeber, Gläubiger und Entscheider
- Fachliche Stellungnahme zur Fortführungsfähigkeit
- Erstellung des Insolvenzplans
- Unterstützung bei Verhandlungen und bei der Maßnahmenumsetzung
- Liquiditätssteuerung
Wenn Unternehmer nach Auswegen suchen, um ihr in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen zu retten, ist das Schutzschirmverfahren möglicherweise die richtige Option. Folgende Probleme können innerhalb dieses Verfahrens gelöst werden:
- zu hohe Kosten aufgrund nicht kündbarer Verträge
- plötzlicher Auftragseinbruch
- schleichender Überschuldungsprozess über Jahre
- Problemauftrag / -projekt verursacht hohen wirtschaftlichen Schaden
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern